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Regelungen zum Datenschutz


Je nach Branche und Fragestellung finden sich folgende Regelungen zum Datenschutz:


Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Landesdatenschutzgesetze, Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Telekommunikationsgesetz (TKG), Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV), Strafgesetzbuch (StGB), Schweigepflichtgesetz, Rechtssprechung zum Führen von Personalakten, etc.

§1 BDSG (u.a): „Zweck dieses Gesetzes ist, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.“
 
Beispiel: Peter A. findet eine weggeworfene Diskette, auf der sich Daten über den Gesundheitszustand von Anton B befinden. Peter A. erzählt anderen Leuten von den Gebrechen des Anton B. Zwei Wochen später redet die ganze Firma Z, bei der Anton B. beschäftigt ist, über dessen Krankheit. Daraufhin sieht sich Anton B. gezwungen, die Firma zu verlassen. Ihm ist durch mangelnden Datenschutz Schaden zugefügt worden. Er kann den Verursacher (den, der die Diskette unsachgemäß entsorgte) auf Schadensersatz verklagen.
  
§ 4 (u.a): „Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt ... oder der Betroffene eingewilligt hat“. „Verfahren automatisierter Verarbeitungen sind vor Inbetriebnahme ... der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden“ …„Diese Meldepflicht entfällt, wenn die verantwortliche Stelle einen Beauftragten für den Datenschutz bestellt hat“ oder „wenn höchstens neun Arbeitnehmer mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt sind“.
 
Bei besonderen Arten von personenbezogenen Daten, wie z.B. Daten über Gesundheit oder Beurteilungen der Persönlichkeit ist generell (auch unabhängig von der Zahl der Arbeitnehmer) eine Vorabkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten oder, wenn dieser nicht bestellt wurde, durch die Aufsichtsbehörde notwendig.